AGB
Liefer- und Zahlungsbedingungen
Asclepios GmbH
1. Allgemeines
Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sonderver mögen (nachfolgend: „Kunden“).
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2Vertragsänderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
3. Änderungsvorbehalt
Gegenüber unseren Angaben in Prospekten, Preislisten und Katalogen zum Gegenstand der Lieferung sowie dessen Darstellungen behalten wir uns Änderungen vor, soweit der Liefergegenstand dadurch nicht wesentlich geändert oder seine Qualität verbessert wird und die Änderungen oder Abweichungen für den Kunden zumutbar sind.
4. Preise und Zahlungen
4.1Die Preise verstehen sich in Euro zzgl. MwSt., Verpackungskosten, Wertsicherung, Fracht.
4.2Der Vertragsschluss erfolgt auf der Basis der Listenpreise am Tag der Auftragserteilung, soweit keine hiervon abweichende Vereinbarung getroffen wird. Soll die Lieferung vereinbarungsgemäß erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen, so gelten unsere bei Lieferung gültigen Listenpreise (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts) als vereinbart.
4.3Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse.
4.4Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
4.5Bei Zahlungsverzug des Kunden berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt uns unbenommen.
4.6Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder der Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht, unstreitig oder rechtskräftig festgestellt ist.
4.7Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird. § 321 BGB bleibt unberührt.
5. Lieferzeit
5.1Es gelten die bei Vertragschluss vereinbarten Lieferfristen. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn innerhalb der vereinbarten Zeit der Vertragsgegenstand zum Transport gegeben oder die Versandbereitschaft hergestellt und mitgeteilt ist.
5.2Im Fall von höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen) oder sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbaren Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder ausbleibende oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung) verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer dieser Ereignisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Der Kunde ist in diesem Fall nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn ihm die Verzögerung der Anlieferung nicht zuzumuten ist. Wir selbst sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich die Lieferung nicht nur vorübergehend verzögert und wenn wir bereits erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.
5.3Geraten wir in Lieferverzug oder wird uns eine Lieferung aus gleich welchem Grund unmöglich, so ist unsere Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe der nachstehenden Ziff. 9. beschränkt.
5.4Von uns nicht zu vertretende Störungen in unserem Geschäftsbetrieb oder bei unseren Vorlieferanten, insbesondere unverschuldete Arbeitsausstände und Fälle höherer Gewalt, verlängern – mit Ausnahme bei einem Fixgeschäft – die Lieferzeit entsprechend, wenn eine anderweitige Ersatzbeschaffung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Wird uns durch Umstände der vorgenannten Art die Lieferung oder Leistung nicht nur vorübergehend unmöglich oder unzumutbar, so sind wir von unserer Verpflichtung frei.
5.5Mit Ausnahme von Vorsatz, grobem Verschulden oder von Verletzung von Leib und Leben sind Verzugsschadensersatzansprüche des Kunden in jedem Falle ausgeschlossen.
6. Lieferung, Versand, Annahmeverzug
6.1Wir sind – soweit dem Kunden zumutbar – zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
6.2Der Versand erfolgt ab Gutach i. Br., wo auch der Erfüllungsort ist. Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Bei einem Warenwert über € 500,00 erfolgt die Lieferung versandkostenfrei (Expressversand auf Anfrage). Die Warensendungen werden nur auf Wunsch und auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Transportschäden und sonstige Risiken versichert. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Kunden über, sobald wir die Ware zum Versand gegeben haben.
6.3Hat der Versand der Ware auf Abruf zu erfolgen, so sind wir berechtigt, nach Ablauf der für den Abruf bestimmten Zeit die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu lagern und zu berechnen.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen vor, die uns gegen den Besteller aus der Geschäftsbeziehung zustehen. Im kaufmännischen Verkehr sind von dem Eigentumsvorbehalt auch künftige Forderungen erfaßt.
7.2Geht das Eigentum durch Weiterveräußerung unter, so tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche gegen den Erwerber an uns ab.
7.3Erlischt das Eigentum durch Verarbeitung oder Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Ware wertanteilsmäßig an uns übergeht.
7.4Übersteigt der Kaufpreis der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware unsere Ansprüche um mehr als 20%, so geben wir das Eigentum in dem entsprechenden Umfang frei.
7.5Lässt das Recht des Landes, in dem sich der Liefergegenstand befindet, einen Eigentumsvorbehalt nicht oder nur in beschränkter Form zu, können wir uns andere Rechte an dem Liefergegenstand vorbehalten. Der Besteller ist verpflichtet, an allen erforderlichen Maßnahmen (z.B. Registrierungen) zur Verwirklichung des Eigentumsvorbehalts oder der anderen Rechte, die an die Stelle des Eigentumsvorbehalts treten, und beim Schutz dieser Rechte mitzuwirken.
8. Gewährleistung
8.1Der Käufer muss die Ware unverzüglich untersuchen und uns offensichtliche oder anderweitig erkannte Mängel unverzüglich schriftlich anzeigen. Andernfalls erlöschen die Gewährleistungsansprüche.
8.2Erkennbare Transportschäden hat der Käufer bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen bescheinigen zu lassen und uns hiervon unverzüglich unter Vorlage der Bescheinigung zu unterrichten.
8.3Erweisen sich unsere Lieferungen oder Leistungen als mangelhaft, so sind wir zunächst verpflichtet, die Mängel nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu beheben. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgemäßen Gebrauchs befindet.
8.4Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
8.5Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bemisst sich nach Ziff. 9.5.
8.6Veräußert der Kunde die gelieferten Produkte an einen Verbraucher und macht dieser Mängel gegen den Kunden geltend, finden Ziff. 8.3 und 8.4 keine Anwendung auf im Rahmen des Lieferregresses nach § 478 BGB bestehende Ansprüche des Kunden auf Nacherfüllung, Aufwendungsersatz nach § 478 Abs. 2 BGB, Rücktritt oder Minderung. Für den Aufwendungsersatzanspruch des Kunden gemäß § 478 Abs. 2 BGB findet darüber hinaus Ziff. 8.5 keine Anwendung. § 377 HGB bleibt unberührt.
9. Allgemeines Rückgaberecht
9.1Eine Retoure ist die Rückgabe von verkehrsfähiger Ware an Asclepios GmbH, welche bezogen wurde.
9.2Die Rücknahme der nicht von der Retournierung ausgeschlossenen Ware erfolgt nach Anmeldung und Genehmigung per Tel. oder E-Mail. Die Retouren sind in einem festen Umkarton (keine Versandtaschen!) ausreichend gepolstert zu verpacken und an die von Asclepios GmbH angegebene Adresse zurückzuschicken.
9.3Ware ist von der Retournierung ausgeschlossen, wenn sie verfallen ist, oder wenn • es sich um Fremdware handelt • die Ware beschädigt ist • die Ware etikettiert ist • die Packung unvollständig ist • die Ware eine Restlaufzeit von weniger als 9 Monaten besitzt.
9.4Dennoch eingesandte, von der Retoure ausgeschlossene Ware oder Retouren ohne Genehmigungen bis zu einem Warenwert von 20 Euro werden kommentarlos von Asclepios GmbH vernichtet, sonstige Ware geht an den Absender zurück.
9.5Bei der Gutschrift einer Retoure wird der tatsächlich gezahlte Kaufpreis unter Beachtung aller Preisnachlässe gutgeschrieben. Die Gutschrift wird nicht ausgezahlt, sondern mit der nächsten Bestellung des Absenders verrechnet.
9.6Direkt bezogene Ware, deren Bezug länger als 3 Monate zurückliegt, wird nach eigenem Ermessen von Asclepios GmbH zu maximal 50% gutgeschrieben. Die Gutschrift wird nicht ausgezahlt, sondern mit der nächsten Bestellung des Absenders verrechnet.
9.7Allgemeines Rückgaberecht für Medizinprodukte vom pharmazeut. Großhandel
Beschädigte Waren des pharmazeutischen Großhandels werden nicht von Asclepios GmbH zurückgenommen.
9.8Unbeschädigte Waren werden zurückgenommen, es sei denn dass die Ware bei Rücksendung eine Restlaufzeit von weniger als 9 Monaten besitzt.
9.9Bei Rücknahme unbeschädigter Ware gem. Ziff. 9.8 werden entweder 50 % des ursprünglich bezahlten Kaufpreises oder ein nach billigem Ermessen von Asclepios GmbH bestimmter Betrag (§ 315 BGB) gutgeschrieben. Die Gutschrift wird nicht ausgezahlt, sondern mit der nächsten Bestellung des Absenders verrechnet.
10. Schadensersatz
10.1Für eine von uns zu vertretende Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Vertragspflichten, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge geben und seine ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglichen, haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Für alle übrigen Pflichtverletzungen haften wir nur, wenn ein Schaden durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder durch einen leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
10.2Soweit uns kein vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haften wir nur für den typischerweise eintretenden vorhersehbaren Schaden.
10.3Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt; dies gilt auch für die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Übernahme einer Garantie haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
10.4Soweit vorstehend nichts Abweichendes geregelt ist, sind Schadensersatzansprüche gegen uns aus Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden Ziff. 10.1 bis 10.3 verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche nach § 438 Abs.1 Nr. 3 BGB beträgt – außer bei Arglist u. vorbehaltlich S atz 1 – 12 Monate und beginnt ab Lieferung oder, bei erforderlicher Abnahme, ab Abnahme. Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Pflicht zur Nacherfüllung gem. § 437 Nr. 1, § 439 BGB besteht nur, falls während der 12-monatigen Verjährungsfrist gem. dieser Ziffer sowohl (i) der Besteller die Nacherfüllung verlangt, als auch (ii) wir unsere Nacherfüllungspflicht verletzt haben.
11. Rat und Auskunft
Unsere Auskünfte und Empfehlungen erfolgen grundsätzlich unverbindlich. Ergeben sich im Einzelfall Beratungspflichten aus dem Kaufvertrag oder wird im Einzelfall ein Beratungsvertrag mit dem Kunden abgeschlossen, so richtet sich unsere Verantwortlichkeit für erteilten Rat und Auskünfte nach Ziff. 10.
12. Rückverfolgung der Produkte
Für jedes Medizinprodukt ist der Besteller verpflichtet, Aufzeichnungen über seine Kunden und den Standort der Produkte zu führen, seinen Kunden dieselben Pflichten aufzuerlegen und sicherzustellen, dass die Kunden im Falle eines Produktrückrufes oder einer anderweitigen Korrekturmaßnahme schnellstmöglich kontaktiert werden können.
13. Schlussbestimmungen
13.1Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den zwischen uns und dem Kunden abgeschlossenen Verträgen ist Gutach i. Br, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist oder sich aus der Natur der Verpflichtung ein anderer Erfüllungsort ergibt.
13.2Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
13.3Als Gerichtsstand wird Waldkirch i.Br. vereinbart. Wir sind darüber hinaus berechtigt, unsere Ansprüche am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.