1. Allgemeines
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Der Einbeziehung fremder Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen, soweit sie von unseren Bedingungen abweichen oder zusätzliche Regelungen enthalten.
2. Angebot und Vertragsschluß
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag des Kunden schriftlich bestätigen oder ihn ausführen. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen bei Vertragsabschluß bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Im kaufmännischen Verkehr sind auch nachträglich Vertragsänderungen/-ergänzungen nur bei Einhaltung der Schriftform gültig.
3. Änderungsvorbehalt
Konstruktions- und Materialänderungen gegenüber der Produktbeschreibung im Katalog behalten wir uns vor, soweit durch sie nicht der gewöhnliche oder der nach dem Vertrag vorgesehene Gebrauch der Ware erheblich beeinträchtigt wird und / oder zugesicherte Eigenschaften betroffen sind.
4. Preise und Zahlungen
4.1 Die Preise verstehen sich in Euro zzgl. Mehrwertsteuer und den Kosten der Verpackung, Wertsicherung und Fracht.
4.2 Maßgeblich ist der Preis am Tag der Auftragserteilung. An diesen halten wir uns im kaufmännischen Verkehr sechs Wochen gebunden.
4.3 Erhöht sich nach Vertragsschluß der von uns an unsere Vorlieferanten zu zahlende Preis, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Gleiches gilt für andere von uns nicht zu vertretende und von uns zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht konkret voraussehbare Kostensteigerungen anderer Art, soweit sie unsere Selbstkosten um mehr als 5% beeinflussen. Bei Nichtkaufleuten gilt dies nur dann, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate beträgt. Übersteigt der dann gültige Preis den zunächst vereinbarten um mehr als 6%, so ist der Käufer, soweit es sich um einen Nichtkaufmann handelt, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.4 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse.
4.5 Die Ablehnung von Schecks und Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
4.6 Bei Zahlungsverzug des Bestellers berechnen wir Zinsen, die 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank liegen. Sowohl dem Besteller als auch uns bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren bzw. höheren Schaden nachzuweisen.
4.7 Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5. Lieferzeit
5.1 Lieferfristen können als verbindlich und unverbindlich vereinbart werden. Die Fixierung bedarf bei Vertragsabschluß der Schriftform. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn innerhalb der vereinbarten Zeit der Vertragsgegenstand zum Transport gegeben oder die Versandbereitschaft hergestellt und mitgeteilt ist.
5.2 Wird ein Liefertermin unverbindlich vereinbart, so kann uns der Käufer frühestens drei Wochen nach Verstreichen des Termins durch schriftliche Mahnung in Verzug setzen. Zum Vertragsrücktritt ist der Käufer erst nach Setzung einer mit Ablehnungsandrohung verbundenen angemessenen Nachfrist, die in der Regel nicht unter zwei Wochen betragen darf, berechtigt.
5.3 Können wir eine verbindlich vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten, so beträgt die uns vom Käufer – mit Ausnahme im Falle eines Fixgeschäftes – gesetzlich zu setzende Nachfrist zwei Wochen, nach deren fruchtlosem Ablauf der Käufer vom Vertrag zurücktreten kann.
5.4 Von uns nicht zu vertretende Störungen in unserem Geschäftsbetrieb oder bei unseren Vorlieferanten, insbesondere unverschuldete Arbeitsausstände und Fälle höherer Gewalt, verlängern – mit Ausnahme bei einem Fixgeschäft – die Lieferzeit entsprechend, wenn eine anderweitige Ersatzbeschaffung nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Wird uns durch Umstände der vorgenannten Art die Lieferung oder Leistung nicht nur vorrübergehend unmöglich oder unzumutbar, so sind wir von unserer Verpflichtung frei.
5.5 Mit Ausnahme von Vorsatz oder grobem Verschulden sind Verzugsschadensersatzansprüche des Käufers in jedem Falle ausgeschlossen.
6. Lieferung, Versand, Annahmeverzug
6.1 Wir sind – soweit dem Besteller zumutbar – zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt.
6.2 Der Versand erfolgt auch im Falle der Versendung vom Erfüllungsort aus auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
6.3 Im Falle des Annahmeverzugs des Käufers berechnen wir Bereitstellungskosten in Höhe von 0,5% des Lieferwertes, soweit der entstandene Aufwand nicht nachweislich geringer ist. Die Geltendmachung nachgewiesener höherer Kosten bleibt uns vorbehalten.
6.4 Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist verbunden mit einer Ablehnungsandrohung die Annahme verweigert und vorher ausdrücklich erklärt, diese nicht annehmen zu wollen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung können wir 25% des Bestellpreises fordern, sofern der Käufer nicht nachweist, daß ein Schaden überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe erwachsen ist. Im Übrigen bleibt uns, wie z.B. bei Sonderanfertigungen, die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens vorbehalten.
7. Eigentumsvorbehalt
8.1 Der Besteller muß die Ware unverzüglich untersuchen und uns offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzeigen. Anderenfalls erlöschen die Gewährleistungsansprüche.
7.2 Geht das Eigentum durch Weiterveräußerung unter, so tritt der Käufer schon jetzt seine Ansprüche gegen den Erwerber an uns ab.
7.3 Erlischt das Eigentum durch Verarbeitung oder Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das Eigentum des Bestellers an der einheitlichen Ware wertanteilsmäßig an uns übergeht.
7.4 Übersteigt der Kaufpreis der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware unsere Ansprüche um mehr als 20%, so geben wir das Eigentum in dem entsprechenden Umfang frei.
8. Gewährleistung
5.1 Lieferfristen können als verbindlich und unverbindlich vereinbart werden. Die Fixierung bedarf bei Vertragsabschluß der Schriftform. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn innerhalb der vereinbarten Zeit der Vertragsgegenstand zum Transport gegeben oder die Versandbereitschaft hergestellt und mitgeteilt ist.
8.2 Erkennbare Transportschäden hat der Besteller bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen bescheinigen zu lassen und uns hiervon unverzüglich unter Vorlage der Bescheinigung zu unterrichten.
8.3 Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller berechtigt, nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrags oder Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.
8.4 Ansprüche auf Schadensersatz stehen dem Besteller nur zu, wenn und soweit einer unserer gesetzlichen Vertreter oder einer unserer Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder wenn wir schuldhaft wesentliche Vertragspflichten verletzt haben. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen einer etwaigen schuldhaften Verletzung unserer Pflicht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung und aus positiver Vertragsverletzung.
9. Rat und Auskunft
Für Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Erzeugnisse haften wir nur dann, wenn hierfür ein besonderes Entgelt vereinbart und ein dem Besteller entstehender etwaiger Schaden mindestens grob fahrlässig herbeigeführt worden ist.
10. Haftungsbegrenzung
Jegliche Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen soweit gesetzlich beschränkbar ausgeschlossen, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
11. Schlußbestimmungen
11.1 Erfüllungsort ist Gutach i.Br.
11.2 Ist der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird Waldkirch i.Br. als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, oder sein Wohnsitz / gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist.
11.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt nur das für inländische Parteien maßgebende deutsche Recht.
11.4 Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame so zu ersetzen, daß der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck weitgehend erreicht wird.

Stand 09 / 2009